Der Fischotter darf in Bayern wieder geschossen werden | BR24
in bestimmten Ausnahmefällen (wenn ich schon so einen Satz lese, könnte ich kot...) dürfen Fischotter wieder geschossen werden
Auszug aus dem o.g. Link
Laut der Verordnung dürfen Fischotter innerhalb von 200 Metern um eine wirtschaftliche Teichanlage lebend gefangen, vergrämt oder abgeschossen werden, wenn dort ein Verlust von 10 Prozent der eingesetzten Fische oder der Verlust von min. 5 Prozent der Laichfische vorliegt und wenn keine anderweitige, zumutbare Alternative möglich ist (z.B. Einzäunung der Teichanlagen). Zudem darf sich der Zustand der Fischotter-Population durch die Entnahmen nicht verschlechtern.
Ich hoffe nur inständig, dass die, die das prüfen ein sehr genaues Auge auf die Angaben machen. Schon alleine wenn eine wirtschaftliche Teichanlage da ist, muss doch die gesichert werden und zwar nicht nur allein wegen der Fischotter. Es gibt noch viele andere Fischfressende Tiere. Ich hoffe inständig, dass nicht alles dem Fischotter in die Schuhe geschoben wird und deshalb zum Abschuss frei gegeben wird.