Im Zuge der politischen Berichterstattung ist wieder ein Wort aufgetaucht, das es zu klären gilt:
SONDERVERMÖGEN
Was ist das?
Zitat
Ein #Sondervermögen (volkswirtschaftlich Extrahaushalt) ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden muss.[1]